Ziel des begleiteten Fahrens ist es, …
… die Verkehrssicherheit junger Fahranfänger zu erhöhen. Junge Fahranfänger sind überdurchschnittlich häufig Hauptverursacher eines Unfalls mit Personenschaden. Gründe hierfür sind mangelnde Erfahrung und eine erhöhte Risikobereitschaft. Um diesen Faktoren entgegen zu wirken, wird das begleitete Fahren ab 17 als zeitlich begrenzter Modellversuch eingeführt (bis 31. Dezember 2010). Die jungen Fahranfänger dürfen somit nach bestandener Prüfung ab 17 Jahren Auto fahren, allerdings muss bei jeder Fahrt eine Begleitperson anwesend sein.
Beim „Fahren mit 17“ gilt diese Prüfungsbescheinigung als Führerschein bis max. 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres. Während des Fahrens muss der Fahranfänger die Prüfungsbescheinigung und einen Ausweis oder Reisepass mitführen, weil die Prüfungsbescheinigung kein Foto enthält.
Die Anforderungen an die Begleitperson lauten
- Mindestens 30 Jahre
- Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (Verkehrserfahrung)
- Maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg (ab 01.05.2014)
- Weniger als 0,5 Promille Blutalkohol während der Fahrt
Weitere Informationen über unsere Fahrschule erhalten Sie in unserem Leistungsangebot.
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