Ziel des begleiteten Fahrens ist es,
die Verkehrssicherheit junger Fahranfänger zu erhöhen. Junge Fahranfänger sind überdurchschnittlich häufig Hauptverursacher eines Unfalls mit Personenschaden. Gründe hierfür sind mangelnde Erfahrung und eine erhöhte Risikobereitschaft. Um diesen Faktoren entgegen zu wirken, wird das begleitete Fahren ab 17 als zeitlich begrenzter Modellversuch eingeführt (bis 31. Dezember 2010). Die jungen Fahranfänger dürfen somit nach bestandener Prüfung ab 17 Jahren Auto fahren, allerdings muss bei jeder Fahrt eine Begleitperson anwesend sein.
Die Anforderungen an die Begleitperson lauten
- Mindestens 30 Jahre
- Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (Verkehrserfahrung)
- Maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg (ab 01.05.2014)
- Weniger als 0,5 Promille Blutalkohol während der Fahrt
Weitere Informationen erhalten Sie auf dieser Webseite sowie in unserer Fahrschule.
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