Ziel des begleiteten Fahrens ist es,
die Verkehrssicherheit junger Fahranfänger zu erhöhen. Junge Fahranfänger sind überdurchschnittlich häufig Hauptverursacher eines Unfalls mit Personenschaden. Gründe hierfür sind mangelnde Erfahrung und eine erhöhte Risikobereitschaft. Um diesen Faktoren entgegen zu wirken, wird das begleitete Fahren ab 17 als zeitlich begrenzter Modellversuch eingeführt (bis 31. Dezember 2010). Die jungen Fahranfänger dürfen somit nach bestandener Prüfung ab 17 Jahren Auto fahren, allerdings muss bei jeder Fahrt eine Begleitperson anwesend sein.Diese Begleitperson muss in der Prüfungsbescheinigung des Fahranfängers eingetragen sein. Diese Prüfungsbescheinigung gilt als Führerschein bis max. 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres. Während des Fahrens muss der Fahranfänger die Prüfungsbescheinigung und einen Ausweis oder Reisepass mitführen, weil die Prüfungsbescheinigung kein Foto enthält. Mit 18 Jahren darf der Fahranfänger nach dem 18. Geburtstag noch max. 3 Monate mit der Prüfungsbescheinigung fahren, aber auch nur in Begleitung.
Die Anforderungen an die Begleitperson lauten
- Mindestens 30 Jahre
- Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (Verkehrserfahrung)
- Maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg (ab 01.05.2014)
- Weniger als 0,5 Promille Blutalkohol während der Fahrt
Weitere Informationen erhalten Sie auf dieser Webseite sowie in unserer Fahrschule.
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